Das Schultergelenk
Das Schultergelenk stellt die Verbindung des Armes zum Oberkörper dar - die Oberarmkopf-Kugel kommuniziert mit der Gelenkpfanne des Schulterblattes. Des Weiteren sind die Gelenkkapsel, das Schulterdach, einige Bandstrukturen und insbesondere die Sehnen und Muskeln der sog. Rotatorenmanschette wichtige Teile des Gelenkes, die die besondere Bewegungsfähigkeit der Schulter ermöglichen, bzw. das Gelenk stabilisieren. Es gibt zudem ein wichtiges „Nebengelenk“, welches für Beschwerden im Schulterbereich verantwortlich sein kann; das Schulter-Eck-Gelenk zwischen dem Schlüsselbein und dem Schulterdach.
Schädigungen dieser o.g. Strukturen können nun verschiedene Funktionsstörungen und Schmerzen verursachen.
Ich kann Ihnen aufgrund meiner über 10-jährigen Berufserfahrung, dem besonderen Interesse für dieses Gelenk, nach vielen Fortbildungen und Hospitationen bei international bekannten und erfahrenen Schulterspezialisten und mehreren hundert selbst durchgeführten Eingriffen, die vollständige klinische und Röntgen-Diagnostik, die konservative Therapie und sofern nötig, die ambulante operative Behandlung Ihrer Schulter in unserer Praxis anbieten.
Die klinische Untersuchung der betroffenen Schulter kann schon in den allermeisten Fällen mögliche Schädigungen eingrenzen oder ausschließen. Zusammen mit den Befunden der apparativen Diagnostik – insbesondere der Kernspintomographie (MRT) und dem Röntgen – wird die Behandlung dann individuell geplant.
Alle Operationen der Schulter – üblicherweise arthroskopische Eingriffe („Schlüsselloch“-Operationen) werden in unserem nach QEP-zertifizierten ambulanten OP-Zentrum in der Praxis und in Vollnarkose durchgeführt
Schädigungen des Schultergelenks können durch einen (auch bereits länger zurückliegenden) Unfall – direkter Anprall durch einen Sturz oder Verrenkungen, aber zumeist durch Verschleiß, die natürliche Abnutzung des Gelenkes, verursacht werden:
Schulter-Engpass- oder Impingement Syndrom:
Sehr häufig verbunden mit Veränderungen im Schulter-Eckgelenk (ACG-Arthrose, s.u.) besteht ein mechanischer Konflikt zwischen der Oberarm-Kugel und dem Schulterdach; hierdurch wird der Gleitraum für die Sehnen der sog. Rotatorenmanschette eingeengt und es resultiert eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung der betroffenen Schulter.
Im Rahmen der Operation wird das Schultergelenk und der Raum zwischen dem Schulterdach und der Rotatorenmanschette mittels einer kleinen Videokamera (Endoskop) untersucht, der zumeist entzündlich veränderte Schleimbeutel mit mikrochirurgischem Werkzeug entfernt und durch Abtragen von Knochen, Bindegewebe und Ablösen von Bandstrukturen der o.g. Gleitraum erweitert. Zudem wird das Schultereckgelenk inspiziert und bei krankhaften Veränderungen (überstehende Knochenanbauten oder eine verdickte Gelenkkapsel) der Eingriff diesbezüglich ergänzt (s.u.)
Arthrose im Schulter-Eckgelenk (ACG-Arthrose):
Durch die strukturellen Schäden am Meniskus, dem Gelenkknorpel oder der Kapsel wird ein typischer punktueller Schmerz, insbesondere nachts und bei Bewegungen über der Horizontalen angegeben.
Üblicherweise kann das Schulter-Eckgelenk über das Videoendoskop nach Entfernen des unteren Anteils der Gelenkkapsel und Abtragen von überstehenden Knochenstufen gut eingesehen werden. Der zerstörte Meniskus und der äußerste Teil des Schlüsselbeins können mit geeignetem Werkzeug entfernt werden, sodass keine Gelenkpartner mehr aneinander „Reiben“ können. In seltenen Fällen wird der Eingriff über einen kleinen Hautschnitt über dem Gelenk von „oben“ ergänzt.
Verletzungen der Rotatorenmanschette:
Teil- oder Einrisse der Sehnen verursachen bewegungsabhängige Schmerzen und/oder eine schmerzbedingte Be wegungseinschränkung in den jeweiligen Bewegungsebenen der betroffenen Sehnen. Ein kompletter (Ab-)Riß einer Sehne sorgt analog für eine Bewegungsunfähigkeit.
Sehnenteil- oder einrisse können, müssen aber regelhaft nicht genäht werden, sondern es gilt die zugrundeliegende Ursache (s. Schulter-Engpass-Syndrom oder Schädigungen der langen Bizepssehne) zu beheben. Komplett abgerissene Sehnen müssen wieder am Kochen refixiert werden – hierfür werden normalerweise Knochen-/Fadenanker verwendet, die auch arthroskopisch eingebracht werden können.
Kalkschulter:
Durch eine schlechte Sauerstoffversorgung – der genaue Mechanismus ist derzeit immer noch nicht endgültig geklärt – lagern die Sehnenansätze der o.g. Rotatorenmanschette „Kalk“ ein. Ein sehr kurzfristig aufgetretener starker (Bewegungs-)Schmerz, ohne dass ein ersichtlicher Grund erinnert werden kann, unter Umständen begleitet von einer ausgeprägten Schwellung und Rötung ist charakteristisch für dieses Krankheitsbild.
Nicht regelhaft, sondern nur dann, wenn die konservative Therapie keine Linderung der Beschwerden erzielt oder die Kalkeinlagerungen ein „zusätzlicher“ Befund sind, können diese im Rahmen der Schultergelenksarthroskopie entfernt werden.
Nach einer Schulteroperation wird immer eine Wundschlauch mit einem Ablaufbehälter benutzt, damit Spülflüssigkeitsreste und die „normale“, leichte Nachblutung nicht im Gelenk verbleiben und ein Klebeverband mit Kompressen angelegt. Der Verband wird am 1. Tag nach der Operation in unserer Praxis entfernt und durch kleine Pflaster ersetzt, nachdem der Wundschlauch entfernt wurde. Für ca. 1 Woche wird die Schulter mit einer Bandage – die wir Ihnen vor der Operation rezeptiert haben und Sie bitte zur OP mitbringen – ruhiggestellt. Eine Schmerzbehandlung mit z. Bsp. Ibuprofen oder Novaminsulfon und Eiskühlung ist üblicherweise ausreichend und sollte für ca. 2 Wochen durchgeführt werden. Vorbehaltlich aufwendigerer Versorgungen (Sehnennähte) dürfen Sie die operierte Schulter sofort frei bewegen und Last aufnehmen, orientiert an Ihren Beschwerden. Eine physiotherapeutische Übungsbehandlung kann zusätzlich erfolgen, wenn dies im Verlauf notwendig ist. Arbeits- und Sportfähigkeit ist stark vom jeweiligen Anspruch abhängig – eine überwiegend sitzende, z. Bsp. Bürotätigkeit oder gehend/stehende Berufe ohne schwere körperliche Beanspruchung können nach 2-4 Wochen wieder ausgeübt werden. Handwerkliche Berufe oder insbesondere Überkopfarbeitende müssen von ungefähr 4-6 Wochen Arbeitsunfähigkeit ausgehen.